Startschuss für neues Wohnbauförderungsgesetz

Veröffentlichungsdatum25.09.2023Lesedauer3 Minuten

Leistbares Wohnen im Fokus / Kundenfreundlichkeit wird verbessert

(LK)  Leistbaren Wohnraum für die Salzburgerinnen und Salzburger schaffen, sowohl in Ballungsräumen als auch am Land und das mit einem leicht zu verwaltenden kundenfreundlichen System. Das ist das Ziel der geplanten neuen Wohnbauförderung. Heute erfolgte der Startschuss für die Konzeption des neuen Gesetzes, bei der Experten, gemeinnützige und gewerbliche Wohnbauträger, der Gemeindeverband, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Banken sowie die Ziviltechnikerkammer eingebunden werden.

  • Heute trafen sich Experten, gemeinnützige und gewerbliche Wohnbauträger, der Gemeindeverband, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Banken sowie die Ziviltechnikerkammer, um das neue Wohnbauförderungsgesetz zu konzipieren.

Das Wohnbauförderungsgesetz ist über Jahre hinweg gewachsen und adaptiert worden und ist entsprechend komplex und verschachtelt. „Wir müssen das aktuelle System wesentlich vereinfachen, damit die Förderungen in Zukunft noch besser berechenbar sind und Steuergeld zielgerichtet für die Salzburgerinnen und Salzburger eingesetzt wird. Oberstes Ziel der Wohnbauförderung Neu ist es, mehr und leistbaren Wohnraum zu ermöglichen“, so Landesrat Zauner.

Fahrplan zur neuen Wohnbauförderung

  • September/Oktober 2023: Kick-Off Wohnbauförderungsbeirat und Kick-Off Experten sowie ein Wohnbausymposium
  • November/Dezember 2023: Erarbeitung des Konzeptes
  • Jänner bis Juni 2024: Erarbeitung des Ergebnispapieres
  • Juli bis Dezember 2024: Legistischer Prozess, Administrative Umsetzung
  • Inkrafttreten der Wohnbauförderung: 2025

Überparteilicher Prozess

In den kommenden Monaten werden alle Details der neuen Wohnbauförderung erarbeitet. „Dieser bedeutende Prozess wird überparteilich und unter Einbindung aller wichtigen Stakeholder gemeinsam durchgeführt. Alle, die konstruktiv mitarbeiten möchten, sind eingeladen, am leistbaren Wohnen mitzugestalten“, betont Landesrat Zauner. Der Wohnbauförderungsbeirat ist natürlich bei allen Schritten eng eingebunden und wird sich einmal im Quartal dazu austauschen.

Grundstücke wesentlich für Förderung

In der neuen Wohnbauförderung werden aus heutiger Sicht nicht nur die bisherigen Fördervoraussetzungen berücksichtigt, auch Anforderungen an die Grundstücke sollen in Zukunft gestellt werden. Beispielsweise an Eigentumsverhältnisse und ob sie gewidmet sind oder nicht. Für die Basisförderung wird die Gebäudequalität wesentlich sein. Zusätzlich soll es künftig auch eine erhöhte Förderung geben, wenn unter anderem Anforderungen der jeweiligen Gemeinde auf Basis eines Qualitätskataloges erfüllt werden.

Paulweber: „Praxistest neuer Reglungen ist wichtig.“

Für Christoph Paulweber, Obmann-Stellvertreter der Sparte Banken und Versicherungen in der WKS, ist der heute gestartete Prozess „eine sehr gute Gelegenheit, sich bei der Erstellung des neuen Gesetzes einzubringen. Eines ist mir aber besonders wichtig an der neuen Wohnbauförderung. Jene, die dann in den Wohnbaugesellschaften, den Banken und beim Land mit der Förderung arbeiten, sollten vor Start des Gesetzes genügend Möglichkeiten haben, Beispiele durchzurechnen, um die Praxistauglichkeit der neuen Regelungen im Vorfeld überprüfen zu können.“

Gröger: „Vereinfachung ist notwendig.“

Stefan Gröger ist Obmann der Gemeinnützigen Wohnbauträger in Salzburg und für ihn ist die geplante Vereinfachung der Wohnbauförderung einer der wichtigsten Aspekte. „Gleichzeitig muss aber darauf geachtet werden, dass Innovationen entsprechend in der neuen erhöhten Förderung berücksichtigt werden. Wir sind in Salzburg sehr energieaffin, können energieautarke Wohnbauten umsetzen und setzen neue Technologien dafür ein. Dafür braucht es auch in Zukunft berechenbare Förderungen“, so Gröger.

Diese Meldung wurde am 25.09.2023 um 15:45 ergänzt.

 

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