Die Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2023 beträgt 50,00 € und wird an Pensionistinnen und Pensionisten in Privathaushalten ausgezahlt, die eine Ausgleichszulage erhalten und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten die folgende Obergrenze nicht überschreitet:
für 1 Person: 844,00 €
für Ehepaare/Partnerschaften: 1.269,00 €
Anträge können von 16. Oktober bis 15. Dezember 2023 elektronisch unter www.salzburg.gv.at/landeshilfe
sowie in Papierform (postalisch) gestellt werden.
Wichtiges betreffend EINKOMMEN: Pension + Ausgleichszahlung (+ Sozialunterstützung) = Einkommen
Als Nachweis zum Einkommen ist der aktuelle Pensionsbescheid sowie (falls vorhanden) der aktuelle Sozialunterstützungsbescheid bzw. der jeweils dazugehörige letzte Kontoauszug heranzuziehen.
Wenn die Angaben über das Einkommen und die Ausgaben (Miete, Betriebskosten, usw.) von einer Seniorenorganisation oder vom Gemeindeamt überprüft wurden, müssen keine zusätzlichen Nachweise beigelegt bzw. angehängt werden.
Wichtiges betreffend BANKKONTO: Es können nur Anträge mit vollständig angegebener IBAN bearbeitet werden. Wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kein eigenes Konto hat, ist eine Anweisung an Dritte (z.B. auf das Konto der Seniorenorganisation) möglich. WICHTIG: In diesem Fall hat der Antrag unbedingt die Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu dieser Vorgangsweise zu enthalten! Post Bar-Anweisungen werden grundsätzlich nicht durchgeführt. Stichprobenartige Kontrollen werden durchgeführt.
Rückfragen unter landeshilfe@salzburg.gv.at