AbfallentsorgungstermineAktuelle NewsAltstoffsammelzentrumÄmter und BehördenAmtstafelAnfrage und E-MailAusschussprotokolleBürgermeisterinBürgerserviceDigitaler OrtsplanFörderungenFormulareFotogalerieGastronomieGebührenGemeindeverwaltungGemeindezeitungGremienJUZ - JugendzentrumKirche und ReligionKontaktMeine VeranstaltungenMitarbeiter/innenNewsletter abonnierenöffentliche EinrichtungenPolitikSalzburger FamilienpassSitemapStartseitestatistische DatenStichwortverzeichnisUnser NußdorfUnterkünfteVeranstaltungenVereineVizebürgermeisterWahlergebnisseWirtschaftZahlen und Fakten
aktueller Standort: Startseite > Bürgerservice > Formulare
Bei einer Übergabe ohne weitere Gegenleistung durch Schenkung zu Lebzeiten fällt das Schenkungsobjekt nicht mehr in die Verlassenschaft.
Damit eine Person, die möglicherweise pflichtteilsberechtigt ist, nicht gänzlich "umfällt", kann sie ihren Pflichtteil (oder die Ergänzung ihres Pflichtteils) von dem Geschenknehmer verlangen:
Diese Regelungen dienen dazu, die Möglichkeit der bewussten Schädigung von Pflichtteilsberechtigten einzuschränken.
Der Geschenkgeber hat die Möglichkeit, im Schenkungsvertrag Gegenleistungen oder Sicherheiten zu vereinbaren. Folgende Vertragsbestimmungen können beispielsweise aufgenommen werden:
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer
Gemeindeamt Nußdorf Hauptstraße 17 A-5151 Nußdorf
0043 6276 8811
0043 6276 8811 20
E-Mail Anfrage