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Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
Es gibt drei Möglichkeiten, um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:
Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen (z.B. USA, Türkei, Indonesien). Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
§§ 4a, 17 Abs. 2 Passgesetz (PassG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Gemeindeamt Nußdorf Hauptstraße 17 A-5151 Nußdorf
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