AbfallentsorgungstermineAktuelle NewsAltstoffsammelzentrumÄmter und BehördenAmtstafelAnfrage und E-MailAusschussprotokolleBürgermeisterinBürgerserviceDigitaler OrtsplanFörderungenFormulareFotogalerieGastronomieGebührenGemeindeverwaltungGemeindezeitungGremienJUZ - JugendzentrumKirche und ReligionKontaktMeine VeranstaltungenMitarbeiter/innenNewsletter abonnierenöffentliche EinrichtungenPolitikSalzburger FamilienpassSitemapStartseitestatistische DatenStichwortverzeichnisUnser NußdorfUnterkünfteVeranstaltungenVereineVizebürgermeisterWahlergebnisseWirtschaftZahlen und Fakten
aktueller Standort: Startseite > Bürgerservice > Amtstafel
Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdient. Im Jahr 2024 sind dies 518,44 Euro monatlich.
Bei geringfügiger Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert und können sich freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern, arbeitslosenversichert sind sie jedoch nie.
Ausführliche Informationen zum Thema "Geringfügig Beschäftigte" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeamt Nußdorf Hauptstraße 17 A-5151 Nußdorf
0043 6276 8811
0043 6276 8811 20
E-Mail Anfrage