AbfallentsorgungstermineAktuelle NewsAltstoffsammelzentrumÄmter und BehördenAmtstafelAnfrage und E-MailAusschussprotokolleBürgermeisterinBürgerserviceDigitaler OrtsplanFörderungenFormulareFotogalerieGastronomieGebührenGemeindeverwaltungGemeindezeitungGremienJUZ - JugendzentrumKirche und ReligionKontaktMeine VeranstaltungenMitarbeiter/innenNewsletter abonnierenöffentliche EinrichtungenPolitikSalzburger FamilienpassSitemapStartseitestatistische DatenStichwortverzeichnisUnser NußdorfUnterkünfteVeranstaltungenVereineVizebürgermeisterWahlergebnisseWirtschaftZahlen und Fakten
aktueller Standort: Startseite > Bürgerservice > Formulare
Die islamische Trauung erfolgt durch die Erklärung vor einer "theologisch bewanderten" und "moralisch gefestigten" Persönlichkeit und in der Anwesenheit von zumindest zwei Zeugen, die Ehe eingehen zu wollen. Muslimische Männer dürfen jüdische und christliche Frauen heiraten. Muslimische Frauen dürfen jedoch keine nicht-muslimischen Männer heiraten. Die islamische Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist nicht möglich.
Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich nimmt islamische Eheschließungen vor.
Vor der islamischen Eheschließung wird grundsätzlich auf dem Standesamt geheiratet.
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ IGGÖ)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeamt Nußdorf Hauptstraße 17 A-5151 Nußdorf
0043 6276 8811
0043 6276 8811 20
E-Mail Anfrage