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Je nachdem, ob der Umzug eine Sitzverlegung (Wechsel in eine andere politische Gemeinde) darstellt oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu berücksichtigen:
Handelt es sich um eine Änderung der Geschäftsanschrift ohne Sitzverlegung, kann auch das Online-Formular "Firmenbuch – Vereinfachte Anmeldung von Änderungen (→ BMJ)" genutzt werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels ID Austria erforderlich (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeamt Nußdorf Hauptstraße 17 A-5151 Nußdorf
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