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Wenn Sie an Ihrem alten Wohnort eine genehmigte Parkerlaubnis haben, denken Sie rechtzeitig daran, diese zurückzulegen.
In manchen Städten in Österreich benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Parkerlaubnis. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld eines Umzugs über die entsprechenden Voraussetzungen an Ihrem zukünftigen Wohnort.
Für manche Orte besteht die Möglichkeit, diese Parkerlaubnis auch mittels Online-Formular zu beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeamt Nußdorf Hauptstraße 17 A-5151 Nußdorf
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